Arbeitsunfälle in der Schweiz: Was die Zahlen aussagen

Strategie und Steuerung

Im Jahr 2025 verzeichneten die Schweizer Unfallversicherer 281'162 Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, das sind mehr als 770 pro Tag. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung sind die häufigsten Unfälle nicht auf gefährliche Maschinen zurückzuführen, sondern auf alltägliche Situationen: ein Ausrutschen, ein Fehltritt, eine Schnittverletzung. Das ist eine gute Nachricht, denn genau diese Unfälle lassen sich am besten verhindern.

Die Kennzahlen

Indikator Wert Jahr
Gemeldete Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten 281.162 (+0,3 %) 2025
Nichtberufsunfälle (Freizeit), zum Vergleich 636.323 (+3,0 %) 2025
Risiko eines Arbeitsunfalls 61,8 Fälle pro 1.000 Vollzeitbeschäftigte 2022
Leistungen der Unfallversicherung (alle Unfälle) Rund 5,6 Milliarden Franken, davon 32 % für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten 2024
Anerkannte Berufskrankheiten 2 979 2024

Die Zahl der Arbeitsunfälle bleibt stabil, während die Zahl der Freizeitunfälle weiter zunimmt. Die Suva sieht darin insbesondere die Auswirkungen von Prävention und Automatisierung.

Eine Zahl überrascht oft: Die meisten arbeitsbedingten Todesfälle sind nicht auf Unfälle, sondern auf Berufskrankheiten zurückzuführen. Zwischen 2018 und 2022 gab es im Jahresdurchschnitt 64 Todesfälle aufgrund eines Arbeitsunfalls und 155 aufgrund einer Berufskrankheit (UVG-Statistik 2024, Tabelle 2.4).

Wie kommt es zu Unfällen?

Die Statistiken der Unfallversicherung beschreiben den Verlauf jedes einzelnen Arbeitsunfalls. Im Zeitraum 2018–2022 dominieren einige Szenarien:

Hergang des Unfalls Unfallanteil Kostenanteil
Ausrutschen, ins Rutschen kommen, stolpern Etwas mehr als ein Viertel Mehr als 41 %
Von einem Gegenstand getroffen oder gestreift werden Fast ein Viertel Etwa 16 %
sich stechen, sich schneiden, sich kratzen Fast 20 % Keine Angabe
Sturz aus der Höhe 6 % Etwa 23 %

Zwei Erkenntnisse lassen sich daraus ableiten:

• Ausrutschen und Stolpern sind die häufigsten und kostspieligsten Unfälle. Jährlich sind fast 70.000 Menschen davon betroffen. Ein nasser Boden, ein herumliegendes Kabel oder eine schlecht beleuchtete Treppe reichen schon aus.

• Stürze aus der Höhe sind selten, aber schwerwiegend. Sie machen zwar nur 6 % der Unfälle aus, verursachen jedoch fast ein Viertel der Kosten.

Die Verletzungen betreffen in erster Linie Hände, Handgelenke und Finger (etwa 29 % der Fälle), gefolgt von Beinen, Knöcheln und Füßen (etwa 16 %) sowie den Augen (etwa 10 %).

Wer ist am stärksten gefährdet?

Das Baugewerbe liegt weit vorne. Im Jahr 2022 lag das durchschnittliche Unfallrisiko bei 61,8 Unfällen pro 1.000 Vollzeitbeschäftigte. Im Hoch- und Tiefbau lag es bei 145, bei den spezialisierten Bauarbeiten sogar bei über 150. Das ist mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt.

Junge Menschen. Im Jahr 2022 betrafen mehr als 50.000 Arbeitsunfälle Arbeitnehmer unter 25 Jahren. Offizielle Statistiken zeigen, dass ihr Unfallrisiko über dem Durchschnitt liegt. Mangelnde Erfahrung und geringere Kenntnis der Gefahren tragen oft dazu bei: Die Einarbeitung und Betreuung von Neueinsteigern sind daher entscheidend.

Männer. Auf sie entfallen etwa 71 % der Arbeitsunfälle, insbesondere weil sie in den am stärksten gefährdeten Berufen stärker vertreten sind.

Doch auch Büros bleiben davon nicht verschont: Ein Ausrutschen auf einer Treppe oder ein Sturz auf einem Parkplatz kann überall passieren. Prävention betrifft alle Unternehmen, nicht nur Baustellen.

Was das Gesetz sagt

In der Schweiz stützt sich die Prävention von Arbeitsunfällen auf drei zentrale Rechtsgrundlagen:

• Das Unfallversicherungsgesetz (UVG, Art. 82): Der Arbeitgeber muss alle erforderlichen Massnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten treffen, sofern diese nach Erfahrung, Stand der Technik und betrieblichen Gegebenheiten anwendbar sind. Die Arbeitnehmer müssen ihrerseits die Anweisungen befolgen und die Schutzausrüstung verwenden.

• Die Verordnung über die Unfallverhütung (UVV): Sie präzisiert diese Pflichten, insbesondere die Unterrichtung und Unterweisung der Arbeitnehmer über die Risiken.

• Die EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Richtlinie), überarbeitet im Jahr 2025: Sie stellt die Gefahrenerkennung in den Mittelpunkt des Vorgehens und sieht den Einsatz von Sicherheitsfachkräften vor, wenn im Unternehmen besondere Gefahren bestehen.

Der Arbeitgeber muss zudem Erste-Hilfe-Maßnahmen organisieren (Art. 36 ArGV 3), damit jeder Unfall rasch versorgt wird.

Vorbeugung: einfache und wirksame Maßnahmen

Die Zahlen zeigen, wo der Schwerpunkt liegen muss:

1. Böden und Verkehrswege. Ausrutschen und Stolpern sind die häufigsten und kostspieligsten Unfälle. Trockene und geeignete Böden, freie Durchgänge, gut beleuchtete Treppen und geeignetes Schuhwerk machen einen echten Unterschied.

2. Arbeiten in der Höhe. Stürze aus der Höhe sind zwar selten, aber schwerwiegend und erfordern daher systematische Schutzmaßnahmen sowie geprüfte Ausrüstung.

3. Hände und Augen. Dies sind die am häufigsten betroffenen Körperteile: für die jeweilige Aufgabe geeignete Handschuhe und Schutzbrillen sowie Werkzeuge in gutem Zustand.

4. Neue Mitarbeiter und junge Menschen. Eine strukturierte Einarbeitung, klare Unterweisung und Betreuung durch einen Paten in den ersten Wochen.

5. Die Analyse jedes Unfalls. Jeder Unfall und jeder Beinaheunfall ist eine wertvolle Information. Zu verstehen, was passiert ist, ohne nach Schuldigen zu suchen, hilft, den nächsten Unfall zu vermeiden.

Ein Arbeitsunfall ist niemals unvermeidbar. Viele lassen sich durch einfache Maßnahmen vermeiden, die konsequent umgesetzt werden.

Quellen

• Suva (30. Juni 2026). 937.000 Unfälle in der Schweiz: Die Zahl der Freizeitunfälle steigt weiter an, Pressemitteilung.

• Zentrale für Unfallversicherungsstatistik UVG (SSAA). UVG-Statistik 2024: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in der Schweiz.

• Suva (21. April 2026). Suva-Unfallstatistik 2025.

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